Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe OG Diepholz

ADFC Ortgruppe Diepholz macht auf 1,5 m Überholabstand aufmerksam

Radfahrende sind auf Fahrbahnen, Schutz- und Radfahrstreifen rechtlich geschützt. Doch im Alltag entstehen regelmäßig Konflikte mit dem Autoverkehr – von zu geringem Überholabstand bis zu plötzlich geöffneten Türen.

1,5 m Abstand
1,5 m Überholabstand © ADFC Diepholz

Anlässlich der letzten Feierabendtour in diesem Jahr haben einige Radfahrende der ADFC OG Diepholz an der Hindenburgstraße für ein Foto halt gemacht. Im Sommer wurde dort das Banner 1,5 m Abstand halten vom ADFC aufgestellt. Es soll Autofahrer*Innen darauf aufmerksam machen, dass beim Überholen von Radfahrenden min. 1,5 m Abstand eingehalten werden muss. Das gilt auch, wenn der Radfahrende auf einem Schutzstreifen fährt.

https://diepholz.adfc.de/neuigkeit/adfc-ortgruppe-diepholz-macht-auf-15-m-ueberholabstand-aufmerksam

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