Benutzungspflicht der L202 linksseitig im Ortsbereich Sulingen aufgehoben
Benutzungspflicht der L202 linksseitig im Ortsbereich Sulingen aufgehoben

Auf Antrag eines unser Mitglieder wurde eine Neubescheidung Radwegbenutzungspflicht im Zuge der L202 auf dem Teilstück nördlich von Sulingen bis zum Ortsausgang beantragt. Es existieren hier u.a. die folgenden Mängel: fehlende Querungsmöglichkeiten, Mittellinie in Höhe de Querungsanordnung, Sichtbehinderung im Kurvenbereich und linksseitige Benutzungspflicht innerhalb der Ortschaft.
Nach einer Verkehrsschau (Landkreis Diepholz, Polizeiinspektion Diepholz, Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) wurde die Benutzungspflicht nach Zeichen 240 StVO auf dem Teilstück der Nebenanlage L202 zum 13.10.2025 aufgehoben. Für den linksfahrenden Radfahrer wurde das Zusatzzeichen 1022-10 StVO (Radverkehr frei) angeordnet.