Neue Beschilderung K11 in Schwaförden bis Ortsgrenze Scholen
Es wurde eine neue Beschilderung K11 in Schwaförden bis Ortsgrenze Scholen angeordnet. Die Radwegbenutzungspflicht wurde aufgehoben.

Auf Antrag eines unser Mitglieder wurde eine Neubescheidung Radwegbenutzungspflicht im Zuge der Kreisstraße 11 (Scholer Straße) von Schwaförden bis zum Ortseingang Scholen beantragt. Es existieren hier u.a. die folgenden Mängel: Querungsmöglichkeiten, mangelnde Breite im Zweirichtungsverkehr, fehlende/abgefahrende Radfurtmarkierungen und linksseitige Benutzungspflicht innerhalb der Ortschaft Schwaförden.
Nach einer Verkehrsschau durch den Landkreis wurde die Benutzungspflicht nach Zeichen 240 StVO auf dem Teilstück der Nebenanlage K11 zum 13.10.2025 aufgehoben. Für den linksfahrenden Radfahrer wurde das Zusatzzeichen 1022-10 StVO (Radverkehr frei) angeordnet.